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Nellie05
Gelöschter Benutzer

Re: Ist ein Gutachten auch ein Gutachten?

von Nellie05 am 07.11.2012 21:41

Bei mir wurde das Gutachten vom Gericht angeordnet. Einen Termin haben wir schon hinter uns gebracht, es werden jedoch noch viele weitere folgen. Schon jetzt werden wieder die typischen Klischees wie sind ihre Eltern geschieden (nein, sind sie nicht), wie verstehen sie sich mit ihren Geschwistern usw. ausgegraben. Wäre gut zu erfahren ob jemand so ein Gutachten schon hinter sich hat und wie das abgelaufen ist.

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Nellie05
Gelöschter Benutzer

Re: Verdächtigungen und kein Ausweg

von Nellie05 am 07.11.2012 17:09

Wer Fragen hat gerne fragen. Kann sein dass ich etwas vergessen habe, es ist schwer einen so langen Text zu schreiben.

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Nellie05
Gelöschter Benutzer

Verdächtigungen und kein Ausweg

von Nellie05 am 07.11.2012 16:43

Ich bin Mutter zweier Kind, 2 und 4 Jahre alt. Mit dem Vater meiner Tochter habe ich gar keinen Kontakt, er wollte sein Kind nie kennenlernen und ist im Ausland. Der Vater meines Sohnes hat Umgangsrecht. Ich habe mich damals von ihm getrennt weil er mir psychische Gewalt angetan hat. Er hat mich wie Dreck behandelt, sich um seinen Sohn nur gekümmert wenn er Lust hatte, ging ständig mit Freunden weg. Am 21. Mai diesen Jahres habe ich meinen Mann geheiratet. Er hat keine Kinder. Im April diesen Jahres erstritt ich das alleinige Sorgerecht vor Gericht für meinen Sohn. Im April fing es an dass mein Sohn ab und zu blaue Flecken hatte (ich war in der Zeit noch alleinerziehend, mein Mann und ich waren schon zusammen, er lebte aber noch in Serbien). Am Hochzeitstag fuhren mein Mann und ich mit meinem Sohn zur Kinderärztin weil er wieder einige Flecken hatte. Wir sagten ihr dass mein Sohn und meine Tochter, sie sind beide sehr aktive Kinder, oft sehr dolle spielten was auch der Wahrheit entsprach. Diese meinte auch man sieht dass es vom Spielen kommt. Wir sollten aber aufpassen wegen dem Jugendamt, sie meinte die machen schnell Probleme und sollten die Stelle kühlen und eincremen.  Wir beobachteten die Kinder in der nächsten Zeit, ich musste sie sehr oft ermahnen weil sie zu dolle tobten. Meine Tochter bekam von der Nachbarin zu ihrem Geburtstag am 28. Mai eine Holzbank mit integriertem Tisch geschenkt. Diese entfernten wir Anfang August jedoch wieder da die Kinder daraufkletterten bzw. darunter. Auch hatte mein Sohn eine schwierige Phase, er war sehr trotzig. Wahrscheinlich wegen der Trennung von seinem Vater und dem neuen Mann an meiner Seite. Die Kinder lieben ihn, waren aber auch eifersüchtig, weil sie ihre Mama vorher alleine hatten und nun "dieser Mann" kam und auch Vorschriften machte. Wir gingen ständig auf dem Spielplatz wo man im Sommer auch baden kann (extra für Kinder ist ein flaches Wasserbecken dort), in ein Familiencafe, in die Stadt bummeln etc. Langsam akzeptierten sie ihn. Trotzdem war mein Sohn noch oft trotzig, er bekam auch öfter Wutanfälle und warf Spielzeug um sich oder haute sie an den Kopf. Ich redete darüber mit einer Sozialarbeiter bei uns im Cafe was ich tun könnte. Sie gab mir einige Tipps und ich wollte abwarten ob es besser werden würde. Aufgrund der Wutanfälle und der Toberei hatte mein Sohn jedoch wieder blaue Flecken. Am 6. August ertastete ich an seinem Hinterkopf eine dicke Stelle. Sofort fuhren wir am nächsten Tag zur Kinderärztin. Sie sah die blauen Flecken, wollte uns mit kühlen und eincremen Ratschlägen wieder nach Hause schicken als ich ihr sagte dass eine Stelle am Hinterkopf dick sei. Sie überwies uns sofort ans Krankenhaus. Diagnose Sturz. Dort fuhren wir sogleich hin. Mein Sohn wurde sorgfältigst untersucht. Blutabnahme, Fotos wurden gemacht usw. Er durfte nichts essen und trinken da abends ein ctg unter Narkose gemacht werden sollte. Ich blieb mit ihm im Krankenhaus. Am nächsten Tag wo meine Tochter und mein Mann zu uns kamen, kam eine Krankenschwester rein und meinte die Ärztin und jemand vom Jugendamt wäre da. Es wurde uns gesagt sie hätten den Verdacht wir hätten unseren Sohn misshandelt und er würde weggenommen werden. Ich rannte weinend raus. Am nächsten Tag kamen sie wieder und meinten haben sie etwas dagegen wenn wir ihre Tochter auch untersuchen. Ich meinte nein kein Problem. Meine Tochter hatte auch gar nichts, war kerngesund, keine Flecken nichts. Ich muss dazu sagen, mein Sohn ist blond, hat blaue Augen, sehr helle Haut. Er ist sehr empfindlich, d.h. man sieht bei ihm sofort wenn er sich stösst. Trotzdem wurde gesagt ihre Tochter nehmen wir auch weg nicht das da auch noch etwas passiert. Meine Tochter musste auch im Krankenhaus bleiben. Die Ärztin meinte mein Sohn wäre schwer verletzt. Das komische ist mein Sohn hatte keine Schmerzen, lief die ganzen Tage ganz normal im Krankenhaus rum, bekam keine Medikamente, keine Operation, keine weiteren Untersuchungen. Wir blieben insgesamt 6 Tage im Krankenhaus, das Wochenende mussten wir nur noch bleiben weil das Jugendamt eine Bereitschaftsfpflegefamilie suchen musste. Ich schaltete auch sofort eine Rechtsanwältin ein die aber leider auch nicht verhindern konnte dass meine Kinder am Montag abgeholt wurden. Ich holte noch von zuhause die Krankenkassenkarten und Untersuchungshefte der Kinder (alles korrekt ausgefüllt). Einige Zeit später gab es einen Gerichtstermin. Vorläufiger Entzug des Sorgerechts für beide Kinder. Einmal in der Woche für 1 1/2 Stunden bekam ich ein Besuchsrecht beim Jugendamt. Dies nahm ich auch korrekt wahr. Ich war immer höflich und hab mich an alles gehalten. Trotzdem wurden jetzt die Besuchstermine auf einmal im Monat verkürzt. Der Vormund der Kinder sagte mir die Kinder hätten ein Trauma, pinkeln ins Bett usw. Morgen habe ich einen Gerichtstermin da ich mich gegen die Verkürzung des Besuchsrecht wehren möchte. Allerdings denke ich dass ich kaum Chancen habe. In dem Bericht des Jugendamtes stehen Dinge wie meine Tochter hat zugegeben dass ich und mein Mann sie und meinen Sohn geschlagen habe, mein Mann würde ihr beim Fingernägel schneiden immer weh tun (komisch da mein Mann nie ihre Fingernägel geschnitten hat, das mache nur ich mit einen Nagelknipser, ich würde diese Aufgabe nie meinem Mann stellen, ich bin nunmal die Mutter und war lange genug alleinerziehend und habe die Erfahrung). In dem Bericht stehen noch mehr Dinge die nicht stimmen. Es soll jetzt ein familienpsychologisches Gutachten erstellt werden. Das Jugendamt hat aber schon in einem Vorbericht geschrieben dass ich meine Kinder nie wieder bekomme. Entlastende Sachen wie der Report der Krankenschwestern die uns im Umgang mit den Kindern sehr lange beobachten konnten, ein Blutgerinnungstest für eine evtl. Blutgerinnungsstörung meines Sohnes sind verschwunden, der Kindergarten meiner tochter wurde nicht befragt, meine nachbarin (60 Jahre) die unter uns wohnt und gleichzeitig meine Freundin ist wird nicht angehört usw. Nichts wird geprüft. Keiner war jemals bei uns zuhause, es wird aber behauptet es wäre bei uns chaotisch (es ist immer sehr aufgeräumt) und wir hätten den Kindern keinen geregelten Tagesablauf geboten was nicht stimmt. Das können viele Leute bezeugen aber es wird keiner befragt. Die Kinderärztin die mich seit 3 Jahren kennt wird auch nicht befragt. Zu allem Überfluss hat mein Ex noch eine Anzeige bei der polizei gemacht. Mein Mann und ich haben auch fürs Strafrecht nun Anwälte. Bis jetzt läuft dort aber nichts. Im Arztbericht steht auch nur könnte, und wahrscheinlich, vielleicht. Es steht nur Verdacht, keine Tatsache. Jeder der mich kennt weiss wie sehr ich meine Kinder liebe und was ich alles für sie gemacht habe. Die Psychologen für das Gutachten haben wir schon kennengelernt. Sie meinten ein Intelligenztest fällt bei mir weg. Ich habe eine gute Ausbildung (Justizfachangestellte) und 2 1/2 Jahre bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet. Mal sehen wie es weiterläuft. Das Jugendamt hat sich jedenfalls schon entschieden gegen uns. Mit dem Sachbearbeiter kann ich gar nicht sprechen. Er schreit nur rum, lässt mich nicht zu Wort kommen. Er macht mich nur fertig, ich sollte mich scheiden lassen. Die Mitarbeiterin für die Besuchskontakte meinte ich soll doch endlich alles zugeben, dann wäre die Sache erledigt, man könnte mir helfen. Ich möchte aber nichts zugeben was ich nicht getan habe. Ich weiss alles spricht gegen uns. Meine Familie und die Familie meines Mannes sowie Freunde sind auf unserer Seite. Ich versuche immer stark zu sein, aber meinem Mann und mir geht es gesundheitlich nicht gut. Wir wollten eigentlich nächstes Jahr nach Bielefeld umziehen, er hätte sofort eine gute Vollzeitarbeitsstelle bekommen, wir wären in der Nähe von seiner Schwester und seinem Bruder sowie meinen Eltern in Hannover und auch eine grössere Wohnung nehmen (habe z. Zt. eine 3 Zimmer Wohnung, 60,93 m2, bin dort alleine eingezogen wo ich meine Tochter hatte und schwanger war mit meinem Sohn). Das fällt alles weg. Ich habe Angst meine Kinder für immer verloren zu haben. Keiner glaubt uns, ich weiss nicht mehr weiter. 

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frankenstein

79, Männlich

  Anfänger

Beiträge: 1

Ist ein Gutachten auch ein Gutachten?

von frankenstein am 07.11.2012 00:31

Hat Ihnen Ihre Anwältin zu einem "Gutachten" geraten? Ja? Dann wurden Sie von Ihrer eigen Anwältin verraten.

Bei genauer Betrachtung erfüllt kaum ein "Gutachten" die Produkteigenschaften eines Gutachtens. Es mangelt an der Datenbasis, oft wird nur auf das Gesagte niedergeschrieben und keine wissenschaftliche Methode der Prüfung auf Glaubwürdigkeit angewendet.

Es ist Wahnsinn und Selbstmord, sich diesen Lohngehilfen des Gerichtes, des Jugendamtes und der Politik auszuliefern, selbst dann, wenn man glaubt, man habe nichts zu verbergen.

Lesenswert hierzu:
www.gwg-gutachten.de
www.system-familie.de (nur die Seite, der Typ taugt nix)

Und wenn's vorbei ist:
www.lets-goerg.de/html/erinnerung_gutachten_1.html
http://gagmbh.de/index.html (nimmt Kohle, arbeitet aber sauber)

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goldih

38, Weiblich

  Vorreiter

Beiträge: 1

Unsere Geschichte Kurzfassung

von goldih am 04.11.2012 14:41

Am 21.6.12 um 9:00 Uhr klingelte es Sturm an der Haustüre. Ich bekam Panik und lief ins Schlafzimmer und riss das Fenster auf, weil ich einen Bekannten gesehen habe, ich wollte ihn bitten das er nachschaut, wer denn da so gegen unsere Haustüre hämmert, dazu kam es aber nicht. Da standen in unserem unteren Garten zwei Polizeibeamte und sagten sofort zu mir: "machen sie sofort die Türe auf, das Jugendamt will mit ihnen reden, wenn sie nicht aufmachen, dann brechen wir ihnen die Türe auf". Ich öffnete unter Panik die Haustür. Da standen dann 4 Polizeibeamte und 3 Jugendamtsmitarbeiter. Ich öffnete die Türe nur einen Spalt, ein Polizist, stellte sofort einen Fuss in die Türe und schob mich zur Seite und plötzlich standen sie alle im Flur. Ein Polizist fragte nur, ist Ihr Mann auch da, ich bejahte. Er schob mich wieder zu Seite und schon standen sie in unserer Küche. Die Jugendamtsmitarbeiterin drückte mir einen Beschluss in die Hand, und sagte, wir nehmen jetzt ihre Kinder mit. Eine der Jugendamtsmitarbeiter nahm unseren großen Sohn "Max" auf den Arm, der sich sofort heftigst wehrte, schrie und bäumte. Der weitere Jugendamtsmitarbeiter schnappte sich unseren kleinen Sohn "Benny". Dann sagte noch eine Jugendamtsmitarbeiterin (war sehr nervös dabei) "ich rate ihnen, uns die Krankenversichertenkarten der Kinder zugeben". Dies haben wir verweigert. Sie sagte dann schnippisch, dann halt nicht. Und schon waren sie mit unseren Kindern wieder weg. Mein Mann hat sie noch verfolgt um zu sehen wo sie die Kinder hinbringen. Sie wurden in ein Auto gesetzt, und fuhren dann davon. Ich hab' dann noch meinen Vater und meine Mutter angerufen, die auch völlig fassungslos waren. Wir mussten zwei verdammt lange Wochen warten bis wir unsere Kinder wieder sehen durften. Das war am 16.07.12. 10 Uhr war vereinbart. Die Kinder wurden um 10:15 Uhr ins Landratsamt Altötting gebracht. Wir waren schon in dem sogenannten Kinderzimmer, wo der Umgang stattfand. Unser großer Sohn Max wurde von einem Amtspfleger an der Hand in das Zimmer geführt, unseren kleinen Sohn Benny hatte er auf den Arm. Als wir unseren großen sahen, dachten wir, uns trifft der Schlag. Er war total wesensverändert und konnte nicht mehr sprechen und nicht mehr richtig gehen. Ich versuchte dann mit dem Großen Bauklötze zu spielen. Max schaffte es nur mit Führung meiner Hand einen Turm zu bauen. Seine Hände waren total zittrig. Ich fasste ihn an die Stirn, weil er wirkte als ob er Fieber hätte. Da sah ich das er einen riesigen blauen Fleck auf der Stirn hatte und eine Schramme an der Nase. Ich fragte den Pfleger, wie er diese Verletzung erklären kann. Er meinte nur, der Max ist schwer gestürzt, weil er noch nicht richtig laufen kann. Außerdem war Max die ganze Zeit total abwesend und reagierte nur wenn ich ihn ansprach. Wenn er einen Bauklotz greifen wollte, griff er immer ins Leere. Er war mit irgendwelchen Medikamenten ruhiggestellt. Er nahm seine Hand in den Mund, weil er hungrig war. Der Pfleger hatte zwar was zum Essen dabei, aber er bot Max nichts an. Wir hatten auch was zum Essen dabei für ihn, trauten uns aber nicht ihm was zu geben aus Angst, er könnte sich daran verschlucken und ersticken. Mein Mann hat unseren kleinen Sohn Benny die ganze Zeit auf dem Arm gehalten, bei ihm war keine Veränderung zu erkennen, er lachte und brabbelte vor sich hin. Mein Mann hat dann den Kleinen gewickelt, dabei versuchte einer der Anwesenden meinen Mann abzulenken, in der Hoffnung dass er einen Fehler macht und der Kleine ihm von dem Sofa fällt. Mein Mann ließ sich nicht ablenken. Er hat auch den Großen gewickelt, um zu schauen ob er auch im Intimbereich verletzt war, war er zum Glück nicht. Schon war die Zeit um. Der Pfleger wollte Max wieder an die Hand nehmen, Max versuchte den Pfleger wegzuschubsen, was ihm nicht gelang. Der Pfleger nahm seine Hand und führte Max wieder aus dem Zimmer. Ich hatte den kleinen Benny auf dem Arm als der Pfleger wieder kam. Er kam auf mich zu mit den Worten, "entweder sie geben mir ihren Sohn freiwillig oder ich muss Gewalt anwenden". Ich gab ihn dann schweren Herzens dem Pfleger. Er verschwand wieder. Wir durften uns nicht einmal von unseren Kindern verabschieden. Seitdem haben wir unsere Kinder nicht wieder gesehen. Und wir wissen bis heute nicht wo unsere Kinder untergebracht sind.

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Manon

72, Weiblich

  Einsteiger

Beiträge: 3

Eine Kurzfassung unserer Geschichte.

von Manon am 03.11.2012 02:56

 

 

Eine Kurzfassung unserer Geschichte.

 

Ich bin Witwe und Mutter von 5 Kindern, mein Mann verstarb 1995.

Mein jüngstes Kind ist meine Tochter Constanze Lippmann, geb. 02.02.1993 in Karlsruhe.

Für sie suchte ich 2004 Hilfe beim Sozialen Dienst in Karlsruhe. Constanze hatte Probleme in der Schule und fehlte häufig. Ich suchte Hilfe beim Sozialen Dienst.

Der Soziale Dienst stellte ihr eine persönliche Betreuerin zur Seite und wir erarbeiteten gemeinsamen einen Hilfeplan. Constanze sollte lernen, sich mit Problemen auseinander zu setzen – nicht davor davon zu laufen.

In der Folgezeit merkte ich, das genau das Gegenteil der Fall war. Constanze wurde immer schwieriger und die Betreuerin arbeitete gegen mich. Ich hatte fast keinen Zugang mehr zu meiner Tochter und die Schule besuchte sie überhaupt nicht mehr. 

Als ich das Problem bei den nächsten Hilfeplangesprächen zur Sprache brachte, wurde von mir verlangt, das ich in eine Heimeinweisung einwilligen soll. Das stand für mich überhaupt nicht zur Debatte. Ich wollte, das meine Tochter richtige Hilfe bekommt und nicht weggesperrt wird. Ich stoppte die „Betreuung“.

Ich bekam auch recht schnell (entgegen dem Willen des Sozialen Dienstes) einen Termin in der Ambulanz der Kinderpsychiatie im Karlsruher Klinikum. Dort wurde festgestellt und attestiert, das Constanze eine massive Schulangst entwickelt hat, resultierend aus der langen Zeit des Fernbleibens vom Schulbetrieb.

Constanze bekam einen Therapieplatz in der Tagesklinik. Wenn das ohne Erfolg bliebe, so war mit dem Arzt besprochen, sollte sie in die Ganztagsklinik für eine intensivere Therapie eingewiesen werden.

Als der Versuch mit der Tagesklinik fehlschlug, meldete ich sie, wie besprochen in der Ganztagsklinik der Kinderpsychiatrie Karlsruhe an, es gab eine Warteliste. Dies meldete ich auch dem Sozialen Dienst Karlsruhe, der Constanze ja immernoch betreuen wollte. Dieser setzte mich trotzdem weiterhin unter Druck, ich sollte Constanze in ein Heim bringen, dort würde man schon dafür sorgen, das sie zur Schule geht. Ich weigerte mich. Trotzdem sind wir (Constanze und ich) gezwungen worden uns zwei Heime anzuschauen.

Ohne den Einfluss der Betreuerin vom Sozialen Dienst hatten Constanze und ich auch wieder einen Weg gefunden normal zu kommunizieren. Ich versuchte ihr zu helfen, wieder in die Schule zu gehen, aber die Angst war zu groß.

In der Wartezeit auf einen freien Platz in der Klinik bekam ich einen Anruf von der Leitenden Oberärztin der Kinderpsychiatrie. Sie teilte mir mit, das sie Constanze nur in die geschlossene Abteilung aufnehmen wird, dazu sollte ich einen Antrag beim Fam.Gericht stellen, weil ich Teile des Elternrechtes (das Aufenthaltsbestimmungsrecht) dazu vorrübergehend abgeben müsste.

Ich äusserte meine Verwunderung, sie meinte jedoch, das würde immer so gemacht, sonst würde sich die Klinik strafbar machen. Sie dürften Constanze sonst nicht einsperren und am Weggehen hindern.

Da ich die normale Vorgehensweise in solchen Fällen nicht kannte UND DER OBERÄRZTIN VERTRAUTE, stellte ich diesen verhängnisvollen Antrag beim FamGericht in Karlsruhe.

Ein paar Tage später gestand mir Constanze, das sie schwanger ist. Nach dem ersten Schock, schliesslich war sie erst 14 Jahre alt, ging ich mit ihr zur Frauenärztin um zu sehen, ob alles in Ordnung ist und zu Pro Familia um uns beraten zu lassen. Constanze wollte das Kind, eine Abtreibung kam nicht in Frage. Wir erzählten unsere Geschichte und unter anderem auch von dem geplanten Klinikaufenthalt. Man riet mir, diesen zu verschieben, die Schwangerschaft hätte Priorität. Eine intensive Schwangerschaftsbetreuung wäre jetzt wichtig und angebracht bei so einem jungen Mädchen. Die Schwangerschaft würde schwer genug sein und die Belastung sehr hoch.

Da ich derselben Meinung war, meldete ich Constanze in der Kinderpsychiatrie ab und suchte statt dessen eine Hebamme für sie. Ich wollte, das sie eine schöne Schwangerschaft hat. Es kam für mich nicht in Frage, das ein schwangeres Mädchen in die geschlossene Psychiatrie zu Suizidgefährdeten eingesperrt wird.

Statt dessen suchte ich einen Verhaltenstherapeuten, der Constanze ambulant betreut. Das stellte sich zwar als schwierig heraus, wegen langer Wartelisten. Aber ich bin hartnäckig und fand eine gute Therapiestelle. Die Therapie sollte im Anschluss an die Schwangerschaft losgehen. Es passte also perfekt, alles war gut geplant. Constanze hatte die Unterstützung der gesamten Familie und alle freuten sich nun auf das Kind.

Dann kam der Brief vom Familiengericht! Sie entzogen mir per Einstweiliger Verfügung das Aufenthaltbestimmungsrecht, das Gesundheitssorgerecht und das Recht Hilfe zur Erziehung zu beantragen.

Es kam zum Gerichtstermin und Constanze wurde unter Betreung des Jugendamtes gestellt. Der Grund war meine Weigerung einer Heimeinweisung zuzustimmen und die Abmeldung von der Warteliste der geschlossenen Kinderpsychiatrie. Nach Ansicht des Sozialen Dienstes wäre ich total überfordert mit der Erziehung meiner Tochter, unentschlossen und wankelmütig. Das Gericht folgte dem ohne zu zögern und ohne Überprüfung. 

Die neue Vormünderin setzte Constanze sofort wieder auf die Warteliste und ein Heimplatz wurde gesucht. Sie bekam vom Jugendamt eine Hebamme, zu der sie kein Vertrauen hatte, die sie aber annehmen musste. Obwohl wir schon eine Hebamme hatten zu der Constanze schon Vertrauen aufgebaut hatte. 

Trotzdem sollte Constanze zwangsweise – wenn nötig mit Polizeigewalt – in ein Mutter-Kind-Heim gebracht werden. Es wurde auch gleich gesagt, das sie dort mindestens 6 Wochen keinen Besuch empfangen darf und später auch nur eingeschränkt und nur bei gutem Verhalten. Auch der Vater des Kindes hätte sie nicht besuchen dürfen.

Constanze hatte wegen der vielen Aufregungen dauernd Frühwehen und verlor 3x fast ihr Kind. Sie kam jedesmal für Wochen in die Klinik. Als ich die Vormünderin bat, etwas mehr Rücksicht zu nehmen, wurde ich mit einem breiten Grinsen abgewiesen, schliesslich wüssten sie als Fachpersonal besser, was gut für meine Tochter wäre. ICH HÄTTE EINE ZU ENGE BINDUNG und könne deshalb nicht zum Wohle meiner Tochter entscheiden.

Ich fragte sie, warum sie denn so unbarmherzig ist, da bekam ich zur Antwort: "WEIL ICH ES SO WILL UND WEIL ICH ES KANN".

Nach ihrem dritten Klinikaufenthalt wegen Wehen mit Frühgeburtsgefahr, sollte sie mit polizeilicher Gewalt direkt von der Klinik ins Heim gebracht werden!

Gott sei Dank wurde das vom OLG Karlsruhe im letzten Momnent gestoppt. Mir wurde – 6 Wochen vor der Geburt – vom OLG Karlsruhe das gesamte Elternrecht ohne Einschränkung zurückgegeben und Constanze konnte wenigstens diese letzte Zeit noch in Ruhe geniessen und sich auf die Geburt vorbereiten.

Auf Grund dieser schlechten Erfahrungen wollten wir natürlich nichts mehr mit dem Jugendamt oder dem Sozialen Dienst zu tun haben. Ich beantragte die Vormundschaft für meinen Enkel, der 2008 geboren wurde.

Zu erwähnen wäre noch, daß das Jugendamt Karlsruhe, in Person der Frau Kreitz, Constanze während der Krankschreibung ausschulen ließ - ohne mich oder sie davon in Kenntnis zu setzen.  

Man war sich des Sieges so sicher, daß man sogar schon ihre Halbwaisenrente und ihr Kindergeld auf das Konto der Stadt überweisen ließ - OHNE BESCHLUSS!!! - ich brauchte Monate um das wieder Rückgängig zu machen!

Das ist aber nur ein vorläufiges Ende!

Constanze zog mit dem Vater ihres Kindes zusammen in dessen Wohnung. Während die Beiden zur Arbeit gingen oder auch wenn die Beiden mal ausgehen wollten oder Freunde zu Besuch kamen, betreute ich meinen Enkel.

Bis im April 2011 ein angeblich anonymer Anrufer beim Sozialen Dienst anrief und eine vermutete Kindswohlgefährdung meldete. Der Soziale Dienst stand natürlich sofort unangemeldet vor der Tür. Die Wohnung war nicht aufgeräumt. Man bestellte meine Tochter und ihren Lebenspartner für den nächtsten Tag in die Räume der Dienststelle.

Inzwischen war die Wohnung aufgeräumt. Aber das war unwichtig. Man wollte unbedingt eine Familienhilfe mit psychologischer Betreuung installieren. Zu dem Gespräch war eine Freundin der Familie anwesend, die bezeugen kann, wie sehr die jungen Leute unter Druck gesetzt wurden. Es wurde gedroht, wenn sie nicht einwilligen, würde man einen Gerichtsbeschluss erwirken.

Mit Vollmacht meiner Tochter machte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und verlangte Akteneinsicht (die bis heute nicht gewährt wurde). Bei einem anschliessendem Gespräch mit dem Sozialen Dienst, der Familie und einer protokollierenden Zeugin wurde uns zugesagt, das die Sache nun erledigt wäre und zu den Akten gelegt würde. In der vollgenden Woche wurde uns aber dann mitgeteilt, das man die vermutete Kindswohlgefährdung nun doch vom FamGericht prüfen lassen will. Ausserdem sollten wir den Satz aus dem Protokoll streichen, das die Sache zu den Akten gelegt wird - was ja einer Urkundenfälschung gleichgekommen wäre.

Auf Grund unserer vormaligen schlechten Erfahrungen mit dem Jugendamt und dem Familiengericht hatten wir natürlich große Angst, das das ganze Grauen wieder von vorne anfängt. Deshalb beschlossen wir, das Land zu verlassen und wohnen jetzt in Frankreich.

Mein Enkel hat sich gut eingelebt und besucht jetzt hier die Vorschule.

Es gibt keine Kindswohlgefährdung, es gab nie eine und wird es auch nie geben!

 

 

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PeFo

57, Weiblich

  Vorreiter

Beiträge: 4

Das System "Frühe Hilfen"

von PeFo am 31.10.2012 11:54

Die Polizei – sein Freund und Helfer

 

(Gewaltenteilung der Gewalttäter)

Einen ersten und für mich sehr überraschenden Eindruck vom Täterschutz erhielt ich am 26.11.2010 als ich bei der Polizei Anzeige wegen Körperverletzung erstattete und eine Wegweisung beantragte. Nachdem ich mich jedoch selbst vor meinem damaligen gewalttätigen Ehemann in Sicherheit gebracht hatte, sah die Polizei keinen Handlungsbedarf und eine Wegweisung aus dem gemeinsamen Haus im Sinne des Gewaltschutzverfahrens erübrigte sich. Den weit ausholenden Schlag ins Gesicht, den ich mit der rechten Hand abwehrte und durch dessen Wucht mein Daumen an zwei Stellen aus den Gelenken sprang, bezeichnete die Polizei als Ohrfeige und trotz der rechtsmedizinisch dokumen-tierten mittelschweren Körperverletzung wurden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Ironischerweise ging das Schreiben vom 03.01.2011 an meine „alte" Adresse und wurde dort auch trotz meines Postnachsendeantrages von Dezember 2010 zugestellt.

Den nächsten Hinweis auf die gute Zusammenarbeit meines geschiedenen Mannes mit der Polizei erhielt ich kurz darauf. Am 09.12.2010 versuchte er N. mit Hilfe des Viersener Polizeibeamten Heinz-Josef R. in seine Gewalt zu bringen. Die Viersener Polizei bestätigte der Mutter von Ns Freundin die Rechtmäßigkeit der väterlichen Forderung und erklärte, im Falle einer Eskalation sei ein Einsatzwa-gen vor Ort. Als ich selbst telefonisch nachfragte, behauptete der Beamte, dass Frau T. aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts verpflichtet sei, dem Elternteil, das zuerst vor Ort eintraf, das Kind zu übergeben. Auf meine Nachfrage bestätigte der Beamte, dass N. nicht gegen ihren Willen mitfahren müsse, aber er könne mir nur raten, mich mit dem Vater zu einigen. Die Polizei sei vor Ort und würde N. über Nacht in einem Heim unterbringen, falls wir keine Einigung erzielen könnten.

Durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erhielt der Vater am 17.12.2010 das vorläufige Aufenthalts-bestimmungsrecht für N. und versuchte dies am 22.12.2010, an Ns Geburtstag, durchzusetzen. Auf Ns Weigerung erklärte er: „Das Gericht hat das so entschieden und ich will doch nur, dass du wieder zu Hause wohnst. Die Mama kann doch auch mitkommen und alles ist wie früher." Wir kehrten am 26.12. in Begleitung meiner großen Tochter und meines Schwiegersohnes zurück in das gemeinsame Haus, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Eine knappe Stunde nach unserem Eintreffen stürmte der Vater in Begleitung von 2 Polizeibeamten, seinen Eltern und seiner Schwester das Zimmer meiner Tochter J. im Dachgeschoss. Die Polizisten verlangten die Herausgabe von N. Aufgrund der Übertragung des ABR habe der Vater das Recht, das Kind auch gegen ihren Willen wegzubringen. Weder die fehlende Rechtskraft des Beschlusses, noch die heftige Gegenwehr des weinenden Kindes stimmten die Beamten um. Meine Tochter und mein Schwiegersohn versuchten die Situation zu entschärfen und erklärten, dass der Vater doch genau das verlangt habe, dass das Kind zurück in das gemeinsame Haus gebracht wird und es für einen Polizeieinsatz keinen Grund gäbe. Nun argumentierte der Vater, der Aufenthalt im Dachgeschoss sei zu gefährlich – überall wären Drogen. Da mein geschiedener Mann bereits unmittelbar nach der Trennung versucht hatte meine Tochter und meinen Schwiegersohn für sich einzunehmen, indem er vorgab aufgrund meiner massiven Alkohol- und Drogenprobleme in großer Sorge um mich zu sein, wollte meine Tochter diese Verleumdung geklärt haben und forderte ihn auf, die Drogen zu zeigen. Jetzt, da die Polizei im Haus sei, hätte er doch die Gelegenheit seine Vorwürfe zu beweisen. Während Ns Vater behauptete die Drogen wären überall, erklärten die Polizeibeamten nicht wegen der Drogen hier zu sein, sondern wegen der Herausgabe, und als ich mich weigerte, die Tür freizugeben wurde ich mit Gewalt weggezerrt und festgehalten bis Ns Vater mit unserer weinenden Tochter und seiner Familie das Haus verlassen hatte.

Ich ging davon aus, dass der Vater ohne N. zurückkehren würde und wollte nicht im Haus bleiben. Da alle Türen verschlossen waren, hebelte ich die Bürotür aus, um einen Teil meiner Kleidung aus dem Schlafzimmer und persönliche Sachen aus dem Arbeitszimmer mitzunehmen. Am nächsten Tag kehrte der Vater ohne N. zurück, ließ das Türschloss austauschen und verwehrte mir einen Tag später, als N. völlig verstört zurückkehrte, den Zutritt. Die hinzugezogene Polizei fühlte sich nicht zuständig. Ich wäre doch schon im vergangenen Monat ausgezogen und der Vater bewohne mit unserer Tochter, für die er das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, jetzt allein das Haus. Nach Angaben des Vaters wäre ich in das Haus eingebrochen und daher habe die Polizei jetzt auch keine Möglichkeit, mir zu helfen. Nach meiner Schilderung der tatsächlichen Vorfälle erklärten mir die Polizisten, sie könnten sich nicht vorstellen, dass Kollegen ein Kind gewaltsam von der Mutter trennten, erst recht nicht ohne richterlichen Beschluss und ich müsse meine Ansprüche gerichtlich geltend machen.

Mein Vertrauen in die Polizei ist gesunken. In der Zeit, in der ich noch bei einer Freundin wohnte, versuchte mein geschiedener Mann dort einzubrechen. Die Anzeige wurde eingestellt. Im Mai verhängte das Familiengericht ein Ordnungsgeld gegen mich. Nachdem ich einen Termin aus Krankheitsgründen abgesagt hatte, behauptete der Vater, ich würde an der Fahrradprüfung in der Schule mitwirken und das Gericht in eklatanter Weise missachten. Da die Prüfung von der Polizei abgenommen und dokumentiert wurde bat ich schriftlich zu meiner Entlastung um eine Anwesenheitsliste, erhielt aber keine Antwort. Als ich bei einer Anhörung ansprach, dass der Vater im Beisein von N. gemeinsam mit seiner Mitarbeiterin eidesstattliche Versicherungen verfasste und anschließend von seinen Eltern unterschreiben ließ und er damit N. sehr belaste, übergab er N. kurze Zeit später Post für mich mit den Worten: „Schon wieder was von der Polizei wegen deiner Mutter".

Ich hatte tatsächlich eine Vorladung bekommen aufgrund einer Anzeige der Großeltern. Obwohl ich bereits seit Januar auf der Florastraße wohne und auch dort gemeldet bin, wurde als Anschrift die alte Adresse angegeben und die Ladung auch dort zugestellt. Der Vorwurf lautete „Anstiftung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Dezember 2010". Ich war stinksauer und fragte den Beamten, ob die Polizei nichts Besseres zu tun habe als eine Anzeige aufzunehmen, die man weder belegen noch widerlegen könne, und ob keiner hinterfragen würde, warum ein erwachsener Mann sich hinter seinen Eltern verstecken müsse, um eine derartig überflüssige Anzeige zu erstatten. Der Beamte war etwas überrascht, dass ich so aufgebracht war und sagte mir, er hätte diese Anzeige vermutlich auch nicht aufgenommen, aber da sie nun bei ihm läge, müsse er sie auch bearbeiten.

Auf Nachfrage erklärte ich mich gerne bereit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, auch wenn es vermutlich keinen Unterschied mache, ob meine Freundin auf meine Bitte hin oder ohne mein Wissen eine eidesstattl. Versicherung verfasst hatte. Tatsächlich war es aber so, dass Frau Goertz sehr betroffen von dem grenzüberschreitenden Verhalten meines damaligen Ehemannes war, der auf meine Scheidungsabsicht mit körperl. Gewalt reagierte und keine Verantwortung für sein Fehl-verhalten übernahm, sondern umfangreiche eidesstattl. Versicherungen seiner Eltern und Freunde vorlegte, in denen ich verleumdet und diskreditiert wurde und die von nachweislich unwahren Be- hauptungen durchzogen waren und riet mir, dagegen vorzugehen. Ich hatte kein Interesse an einer „Schlammschlacht" vor Gericht und war der Auffassung, dass das Vorgehen meines geschiedenen Mannes selbsterklärend wäre und er letztlich die geleugnete Beziehungsgewalt nur bestätigte. Im Gewaltschutzgesetz gibt es auch keinen Hinweis darauf, dass das Gesetz bei umfangreicher Begründung der Gewaltanwendung außer Kraft gesetzt wird.

Aufgrund ihrer Ausbildung im heilerzieherischen Bereich und ihren eigenen Beobachtungen befürchtete Frau Goertz, das sich mein geschiedener Mann in seinem Unrechtsempfinden bestärkt fühlen würde und es zu weiteren Gewalttaten kommen könnte. Nach zwei erfolglosen Versuchen von Kindesentzug und darauffolgendem gewaltsamen Herausreißen meiner Tochter mit Polizeigewalt, sah ich meinen Irrtum ein und legte die Erklärung, die Frau Goertz ohne mein Beisein verfasst hatte, vor.

Der Beamte riet mir Anzeige wegen eidesstattlicher Falschaussagen zu erstatten, um meine Position vor dem Familiengericht zu stärken. In den unzähligen Verfahren der letzten Monate hatte ich immer wieder bei Gericht auf die widersprüchlichen Vorträge hingewiesen und Behauptungen widerlegt. Die Erstattung von Anzeigen würde sicherlich kein Umdenken bei Gericht bewirken aber ganz sicher erneute Reaktionen meines geschiedenen Mannes provozieren.

Danach gab es mehr als 6 Monate keine direkten Kontakte mehr zur Polizei, abgesehen von allg. Verkehrskontrollen und Alkoholtests. Nachdem ich 25 Jahre lang kein einziges Mal „gepustet" hatte, wurde ich nun sogar um Wiederholung gebeten, um eine Fehlfunktion auszuschliessen. Ich vermutete anfangs, dass dies an der Innenstadtnähe und der unmittelbaren Nachbarschaft zur Polizeiwache lag, später wurde offenkundig, dass Vorabinformationen abgearbeitet wurden, deren Wahrheitsgehalt nicht hinterfragt wurde. Meine beiden Töchter litten unter dem traumatischen Erlebnis mit der Polizeigewalt und -willkür und während meine Große nicht einmal mehr Krimis anschauen konnte, wurden Ns Ängste ignoriert. Ihr Beistand brach das Gespräch ab, als sie von der gewaltsamen Herausnahme des Vaters mit der Polizei berichtete und als sie Monate später einer Therapeutin davon erzählte, erhielt sie den Rat in Angstsituationen in die Hände zu klatschen. Je nach Situation hieß es „Die Polizei hätte das Kind nicht bei der Mutter rausgeholt, wenn dort keine Drogen gewesen wären" oder aber „Die Polizei würde niemals ohne richterlichen Beschluss eine gewaltsame Herausnahme des Kindes zulassen." Der Vater brüstete sich immer wieder damit, wie er es geschafft hatte, sein Kind mit der Polizei von der Mutter wegzuholen und legte sogar eidesstattliche Versicherungen darüber beim Familiengericht vor. Die Richterin stütze sich auf die Stellungnahme des Beistandes, dass N. nicht Zeuge von der Gewalt gegen die Mutter war und daher auch keine Angst vor ihrem Vater hätte, die Gewalt gegen N. wurde geleugnet, ihre Angst verfestigt. Gestützt von Recht und Justiz wurden die Grenzüberschreitungen immer offenkundiger und hemmungsloser.

Am 11.02.2012 kam es zu einem körperlichen Übergriff des Vaters, der 14 Tage später, als wäre nichts geschehen, erneut Umgang verlangte. In ihrer Not lief N. von der Schule vor ihrem Vater weg, der umgehend bei mir erschien und mit der Polizei drohte. Ich bat den Vater N. bei ihren Freunden zu suchen, sicher sei sie noch auf dem Weg. Ich selbst wollte telefonisch bei ihren Mitschülern nachfragen. Ich hatte N. noch mittags in der Schule zum gemeinsamen Essen getroffen und sie noch-mals daran erinnert, das ich mein Handy übers Wochenende ausschalten würde. Nachdem der Vater es N. im letzten Jahr immer wieder verweigert hatte mich anzurufen, gab ich ihrem Wunsch nach und schenkte ihr zum Geburtstag im Dezember ein Handy. Bei den moderierten Elterngesprächen im Januar wurde bereits vom Vater behauptet, ich würde die Umgangskontakte durch meine Anrufe stören und bei der Anhörung am 15.02. stimmte ich der Aufforderung des Vertreters des Jugend-amtes zu, beim nächsten Umgangswochenende nicht telefonisch erreichbar zu sein. Ich hatte meiner Tochter beim Mittagessen noch einmal erklärt, das ich mein Handy auf Wunsch des Vaters ausschalten würde, sie mich aber in Notfällen telefonisch über meine Freundin erreichen könnte. In der Aufregung konnte ich mein Handy nicht finden und ging zu meinem Nachbarn, um von dort zu telefonieren. Unmittelbar darauf erschien ein Streifenwagen vor der Tür und zwei Polizisten baten darum, meine Wohnung durchsuchen zu dürfen. Ich war fassungslos und als ich die Situation erklärte, waren die Beamten schockiert. Während die Polizistin die Wohnung durchsuchte, hatte ich mein mittlerweile wiedergefundenes Handy eingeschaltet. Ich konnte sehen, das N. mich 15 Minuten bevor sie vom Vater abgeholt werden sollte, angerufen hatte. Ihr Handy war ausgeschaltet und ich sprach ihr eine Nachricht auf die Mailbox: Sie sollte mich sofort anrufen, damit ich sie abholen könnte. Sie bräuchte sich keine Sorgen zu machen, sie müsste nicht zu ihrem Vater gehen.

Während ich mit den Polizisten absprach, wo sich N. evtl. aufhalten könnte, riefen mich Eltern von Ns Schulfreunden an. Da der Vater nicht wusste, welche Kinder an der Theater AG, die N. freitags besuchte, teilnahmen, hatte er mehrere Eltern anrufen müssen um zu erfahren, dass N. der Schülerin, die die Theater AG leitete, um 16.15 Uhr mitgeteilt hatte: "Ich habe heute Papa-Wochenende und werde etwas früher abgeholt".

Die Beamten telefonierten mit der Wache: N. sei nicht in der Wohnung der Mutter. Offenbar sei sie vor dem Vater davongelaufen und nach Absprache mit der Mutter würden sie nun mit der Suche be-ginnen. Unmittelbar darauf klingelt mein Handy und der Vater wollte wissen, ob ich N. gefunden hätte. Ich schrie ihn an, er sollte sich gefälligst auf die Suche nach unserer Tochter machen und mich bloß nicht wieder anrufen, bevor er N. gefunden hat. Die Beamten waren völlig verblüfft über den Anruf des Vaters, der offensichtlich die ganze Zeit über auf der Wache gesessen hatte und auch das Telefonat wenige Minuten vorher mitgehört hatte. Erst nach der Rückmeldung über die erfolglose Wohnungsdurchsuchung gab er eine Vermisstenanzeige auf. Bevor die Beamten aufbrachen, bat ich sie, N. nicht zu erschrecken. Ich erklärte ihnen, das N. seit dem Polizeieinsatz vor einem Jahr Angst vor der Polizei hat und sicher sofort in Panik geraten würde. Frau von B. konnte nicht glauben, dass Polizeibeamte an einem gewaltsamen Kindesentzug mitgewirkt hatten, versprach aber vorsichtig zu sein. Sie erklärte mir, dass N. keinesfalls dem Vater übergeben würde. Wenn sie solche Angst vor dem Vater hat, würden sie N. auf jeden Fall zu mir zurückbringen.

Während die Polizei N. suchte und der Vater auf der Wache saß, rief ich noch einmal einige Eltern an. Viele wussten durch die Erzählungen ihrer Kinder von Ns Angst vor ihrem Vater und würden dem Vater vermutlich auch nichts sagen, wenn N. tatsächlich bei ihnen wäre. Als ich telefonisch nicht weiterkam, suchte ich erfolglos die unmittelbare Nachbarschaft ab und war sehr erleichtert, als ich einen Anruf einer alten Bekannten erhielt, die meine Tochter in einer Buchhandlung gesehen hatte. Das sich N. mit Schultasche kurz vor Geschäftsschluss allein in der Stadt aufhielt machte sie stutzig und nach ihrem Anruf bei mir ging sie zurück zu N. und ich sprach mit ihr. Meine Tochter war völlig aufgelöst und weinte: Sie wollte nicht noch einmal zu ihrem Vater. Sie wollte mich bitten, dem Vater abzusagen, und als sie mich nicht erreichen konnte, wäre sie einfach früher gegangen und zu Fuß in die Stadt gelaufen. Aus Angst, über das Handy des Vater gefunden zu werden, hatte sie ihr Handy abgeschaltet und gehofft, wenn sie lange genug wegbliebe, könnte sie unbemerkt wieder nach Hause kommen. Meine Bekannte sagte zu, N. sofort nach Hause zu bringen und ich informierte die Wache, dass N. auf dem Heimweg sei. Sicherheitshalber wollte man einen Streifenwagen schicken. Meine Bekannte kannte unsere neue Wohnung nicht und ich wartete auf der Straße, als die Beamten vom Nachmittag erschienen. Während wir auf N. warteten, empörte sich Frau von B. über das Verhalten des Vaters. Sie fragte noch einmal nach, wann und wie genau es zu der gewaltsamen Herausnahme von N. gekommen sei und ob ich etwas dagegen hätte, wenn sie diesbezüglich recherchieren würde.

Kurz darauf kam meine Bekannte mit N. an und obwohl ich N.. noch einmal anrief und ihr erzählte, das sich die Polizei an der Suche nach ihr beteiligt hätte und nicht beabsichtigte, sie zu ihrem Vater zu bringen, blieb den Beamten N. Angst vor der Polizei nicht verborgen. Frau von B. sprach sehr nett zu N. Auf ihre Nachfrage erklärte N, sie sei aus Angst vor ihrem Vater weggelaufen und eigentlich hätte sie auch Angst gehabt, dass die Polizei sie zu ihrem Vater bringen würde. Frau von B. erklärte N., dass sie und ihre Kollegen kein Kind gegen seinen Willen zum Vater bringen würden und sie sollte sich deswegen keine Sorgen mehr machen und auch nicht mehr ausreißen. Durch die einfühlsame Art, mit die der beiden Beamten auf N. eingingen, hoffte ich, dass N. wieder Vertrauen in die Polizei fassen würde. Ich bat die Beamten noch, den Vater zu informieren und erhielt die Auskunft, dass der Vater die ganze Zeit über auf der Wache gesessen hatte und Bescheid wusste.

In der darauffolgenden Woche erhielt ich einen Anruf von Frau von B. die mir mitteilte, dass bei der Polizei weder ein Aktenzeichen noch sonst ein Eintrag auf den Polizeieinsatz vom 26.12.2010 vorlag und sie mir aufgrund meiner Schilderung dringend zu einer Anzeige der gewalttätigen Beamten riet. Außerdem wäre dadurch auch die Gewalttätigkeit des Vaters dokumentiert und meine Tochter müsse nicht mehr befürchten, gegen ihren Willen zum Vater zu müssen. Weiterhin gab sie mir das Aktenzeichen vom vergangenen Freitag für meine Anwältin. Es könnte für N. nur von Vorteil sein, wenn das Jugendamt Akteneinsicht nehmen würde, da der Vater gegenüber der Polizei geäußert hatte, er wüsste selbst, dass seine Tochter nicht gern zu ihm käme. Frau von B. gab mir die Nummer einer Kollegin, an die ich mich wenden könnte, sollte ich mich zu einer Anzeige entschließen. Da bereits das Verfahren gegen den Vater wegen Körperverletzung eingestellt wurde, machte ich mir wenig Hoffnung, dass das Verfahren gegen die Polizisten eingeleitet werden würde. Nach einem Gespräch mit Frau N. von der Polizei Krefeld entschloss ich mich, Anzeige zu erstatten.

Wenige Tage später wurde ich wieder einmal angehalten: Allgemeine Verkehrskontrolle. Der Alkoholtest fiel wie immer negativ aus und auf meine Frage nach dem Grund der Kontrolle, erklärte der Beamte, ich habe mich auffällig nach dem Streifenwagen umgesehen. Ich sagte ihm, dass ich aufgrund der blonden Haare seine Kollegin Frau von B. in dem Wagen vermutet und deshalb noch einmal genauer hingesehen hätte. Ob ich einem freiwilligen Drogentest zustimmen würde? Natürlich stimmte ich zu und wir fuhren die wenigen hundert Meter zur Wache. Da ich unmittelbar vorher die Toilette aufgesucht hatte, konnte ich keine Urinprobe abgeben und es wurde ein Speicheltest gemacht. Während wir auf das Ergebnis warteten durchsuchte die Polizistin mit meinem Einver-ständnis meine Sachen, jedoch ohne den erhofften Erfolg. Auf die Frage nach meinen Alkohol- und Drogengewohnheiten erklärte ich, dass ich in Bezug auf Alkohol keine Gewohnheiten hätte und keine Drogen konsumieren würde. Sicherheitshalber fügte ich jedoch hinzu, dass ich am Morgen 2 Tabletten Monoflam wegen einer Entzündung meiner Wirbelsäule genommen hätte und mein Auf- und Abgehen kein Zeichen von Nervosität sondern von Rückenschmerzen sei. Einer der Beamten verließ den Raum, kehrte bald zurück und ein dritter kam hinzu: Meine Frage, ob auch auf Kokain getestet werden würde? „Nein, das sei nicht erforderlich. Nur Alkohol, Amphetamine und Cannabis." Aha, offensichtlich lag den Beamten das vermeintliche Beweismaterial des Vaters vor, der nach meinem Auszug von Marck Bennecke Substanzen im Dachgeschoß analysieren ließ, mit denen er meinen angeblichen Amphetaminkonsum nachweisen wollte. Ein zusätzlich bereitgestelltes Haar wies überraschenderweise auf starken Cannabiskonsum hin, ein Vorwurf der bis zur Haaranalyse gar nicht gemacht wurde. Alle Vorwürfe hatte ich bereits durch Laboruntersuchungen beim Hausarzt widerlegt und auch darauf hingewiesen, dass die Drogenreste weder vor noch nach meinem Auszug vorhanden waren und das Haar eindeutig nicht mein Haar war. Insofern war es auch nicht überraschend, dass der Test keine eindeutigen Anzeichen auf den Konsum von Amphetaminen zuließ, und da Cannabis nicht über den Speichel festgestellt werden konnte, wurde ich gebeten, einer Blutentnahme zuzustimmen. Auch dazu war ich gerne bereit und als auch das erledigt war teilten mir die Beamten mit, ich würde innerhalb der nächsten beiden Wochen die Laborergebnisse erhalten. Bis dahin sollte ich mir überlegen, den Wagen stehen zu lassen: Es wäre mir doch bekannt, dass gerade Cannabis sehr lange im Körper nachweisbar sei und zu Fahruntüchtigkeit führen würde, auch wenn ich behaupte würde, keinen Cannabis zu konsumieren ....

Einen Laborbefund bekam ich nicht, vermutlich weil kein THC im Blut nachzuweisen war. Ich erhielt jedoch mehr als vier Wochen später, am 10.04.2012, ein vierwöchiges Fahrverbot wegen Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss eines berauschenden Mittels. Als Beweis diente kein Laborbefund sondern lediglich der Vermerk auf ein Gutachten und Zeugenaussagen von Polizeikommissar A. und Polizeikommissarin M. Aufgrund meines Einspruchs wurde aus dem vierwöchigen Fahrverbot ein kompletter Führerscheinentzug, mein diesbezüglicher Einspruch blieb unbeantwortet. Eine strafrechtliche Ermittlung wurde nicht eingeleitet.

Erstaunlicherweise erhielt mein geschiedener Mann von der Polizei Krefeld vor mir Kenntnis über das vermeintliche Ermittlungsergebnis. Selbst die Halterdaten, die ihm bislang unbekannt waren, wurden ihm mitgeteilt worauf er mir per Mail seine Hilfe anbot, da ich ja nun sicherlich nicht mehr auf die Unterstützung meiner Familie zählen könne ...

Am 15.03.2012 erstattete ich Anzeige gegen die beiden Polizisten, die uns am 26.12.2010 regelrecht überfallen hatten wegen Erpressung unter Androhung von Gewalt, Körperverletzung im Amt, Beihilfe zur Kindesmisshandlung und Beihilfe zum Kindesentzug. Trotz der umfangreichen beigefügten Beweise – allein durch die eidesstattlichen Versicherungen des Vaters und seiner Familie – dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld immer noch an.

Am gleichen Tag erstattete ich auf den ausdrücklichen Wunsch meiner Tochter Anzeige gegen den Vater wegen Misshandlung Schutzbefohlener. N. hatte bei der gerichtlichen Anhörung am 17.02.2012 der Richterin ausführlich von dem körperl. Übergriff vom 11.02.2012 berichtet. Ihre Schilderung wurde von Richterin H mit „das hat der Papa doch bestimmt nicht so gemeint" kommentiert und wie folgt protokolliert: „Der Vater reagierte nicht grundsätzlich unangemessen in der hoch konflikthaften Situation."

Die Tatsache, als bloßer Verfahrensgegenstand willkürlichen Entscheidungen ausgeliefert zu sein und keine Aussicht auf rechtliches Gehör zu haben, veranlasste mich meine Tochter zu diesem Schritt. Trotz meiner Bedenken, dass eine Anzeige gegen ihren Vater die Beziehung noch mehr belasten würde und dies auch möglicherweise keinen Einfluss auf die Entscheidung der Richterin hätte, wollte meine Tochter Gerechtigkeit erfahren und notfalls allein Anzeige erstatten. Wir einigten uns darauf, dass ich zunächst ohne detaillierte Schilderung die Anzeige erstatten würde und sie bis zu ihrer polizeilichen Anhörung Zeit hatte, das Ganze zu überdenken. Als ich am Empfang des Präsidiums mein Anliegen vorbrachte und der Beamte nach dem Überprüfen meiner Personalien einen Kollegen rief, der meine Anzeige aufnehmen sollte, kommentierte er das mit den Worten: „Die Mutter möchte Anzeige gegen den Vater erstatten. Hier geht es wohl um Unterhaltsforderungen." Ich war mehr als empört und fragte nach, woher er denn diese Information habe und mit welcher Berechtigung er mir diese Motive unterstelle würde? Auf seine ausweichende Antwort, dass das normalerweise die Beweggründe der Mütter wären erklärte ich ihm, dass ich bislang weder eine Hausrats- noch eine Vermögensteilung durchsetzen konnte, ich weder Trennungsunterhalt noch nachehelichen Unterhalt bezog und selbst der Kindesunterhalt unregelmäßig und willkürlich gezahlt wurde, und dass der einzige vermögensrechtliche Ausgleich vor Gericht der war, das der Vater beim Versorgungsausgleich seine Ansprüche gegen mich geltend gemacht hatte und sich das sicher nicht aufgrund einer Anzeige ändern würde.

Der Beamte, der daraufhin die Anzeige aufnahm, fragte nach, ob mir die Konsequenzen meiner An-zeige bewusst wären. Ich müsste doch wissen, dass meine Tochter eine Aussage machen müsse, um die Vorwürfe zu bestätigen und dies für Kinder eine unzumutbare Belastung sei. Ich erklärte ihm, dass es bereits in der Vergangenheit sowohl zu körperlicher als auch zu seelischer Gewalt gekommen sei und meine Tochter nicht länger bereit wäre, dies hinzunehmen.

Ich erhielt eine Vorladung für die zeugenschaftliche Anhörung von N. am 02.04.2012. Den Termin konnten wir aufgrund einer Virusinfektion nicht wahrnehmen. Als ich nachmittags vom Einkaufen zurückkehrte, konnte ich einen Mann beobachten, der meinen Briefkasten inspizierte. Ohne mich zu bemerken, stieg er in seinen Wagen und fuhr weg. Den gleichen Wagen hatte ich auch morgens schon bemerkt, da er längere Zeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor den Garagen parkte, ohne dass jemand ein- oder ausstieg.

Als wir am nächsten Tag abends nach Hause kamen, sah ich den gleichen Wagen langsam die Straße rauf- und runterfahren. Während sich meine Tochter bettfertig machte, schaute ich aus dem Fenster und sah den Fahrer auf der anderen Straßenseite, wie er mit einer Art Digitalkamera in unser Fenster leuchtete. Ich trat näher an das Fenster und dachte, er würde sich ertappt fühlen und gehen, aber er stand weiter ungerührt auf der Straße. N. hatte den Mann auch bemerkt. Sie hatte Angst und wollte weg. Sie sagte: „Mama, guck, wie der uns anstarrt. Der will bestimmt bei uns einbrechen. Laß uns schnell wieder fahren." Ich glaubte zwar nicht an einen Einbrecher, aber die Art und Weise, wie er unverhohlen vor dem Fenster stand, wirkte auch auf mich bedrohlich. Den Wagen konnte ich nicht entdecken, und als er nach einiger Zeit weg ging, warteten wir ab, bis er nicht mehr zu sehen war und gingen dann runter. Während wir in den Wagen stiegen, kam der Mann aus dem Hof des Nachbarhauses gelaufen. Er lief zu seinem Wagen, der versteckt in einer Einfahrt hinter uns geparkt hatte. Ich fuhr los und meine Tochter geriet in Panik als sie sah, dass er uns verfolgte. In den kleinen Straßen unseres Viertels konnten wir unseren Verfolger schnell abhängen, aber es dauerte Stunden, bis sich meine Tochter soweit beruhigt hatte, dass wir wieder nach Hause fahren konnten.

Am nächsten Tag wollte N. gleich nach dem Frühstück weg. Sie hatte immer noch Angst, unser Ver-folger könnte wieder auftauchen und wir fuhren zu einer Freundin. Dort drängte Frau L., ich sollte Anzeige erstatten. Aber weshalb? Weil jemand meine Post aus dem Briefkasten genommen und dann wieder eingesteckt hatte, oder weil jemand uns von der anderen Straßenseite aus beobachtet hatte? In beiden Fällen war nichts passiert und eine Anzeige bei der Polizei würde die Ängste meiner Tochter nur noch steigern. Frau L. überredete mich mittags, wenn N. bei ihrer Freundin wäre, gemeinsam mit ihr zur Polizei zu fahren und Anzeige zu erstatten. Ich hatte schließlich das Kenn- zeichen des Wagens und möglicherweise handelte es sich um einen Spanner. Ich stimmte zu und wir fuhren gemeinsam zur Polizei.

Dort berichtete ich KHK Dirk S. von dem Vorfall, der jedoch zutreffend feststellte, dass weder ich noch meine Tochter einen Schaden erlitten hätten. Frau L. war darüber sehr aufgebracht. Sie meinte, wir wären regelrecht gejagt worden und möglicherweise sei nur deshalb nichts passiert, weil wir unseren Verfolger so schnell abschütteln konnten. Als Herr S. meine Daten aufgenommen und das Kennzeichen überprüfte hatte, teilte er mir mit, dass er die Anzeige meiner Tochter wegen Misshandlung Schutzbefohlener bearbeitet. Er äußerte die Vermutung, dass der Vater mich von einem Detektivbüro überwachen ließ und fragte, ob ich Unregelmäßigkeiten bei meiner Post be-merkt hätte. Ich hatte nicht die Absicht, Anschuldigungen zu äußern, die ich nicht beweisen konnte und fragte welchen Grund der Vater haben sollte, sein Kind nachts filmen zu lassen. Herr S. erklärte, dass häufiger Ehemänner während der Scheidung einen Detektiv beauftragen würden, um beispielsweise ungerechtfertigte Unterhaltsansprüche abwehren zu können oder aber um bei Sorgerechtsstreitigkeiten, Hinweise auf Kindeswohlgefährdung zu erhalten. Das es kein Unterhaltsverfahren gab und der Vater bereits das Aufenthaltsbestimmungsrecht über unsere Tochter hatte, erstaunte Herrn S. und dass der Vater einen Herausgabebeschluss erwirkt hatte, konnte er gar nicht verstehen. Offensichtlich hatte er ganz andere Informationen und aufgrund seiner Fragen erklärte ich, dass meine Tochter auf einer Anzeige besteht, da sie durch ihren Verfahrensbeistand in der Vergangenheit keine Unterstützung erhalten hatte.

Nachdem Herr S. nach einem Blick auf seinen Computer den Verdacht auf Kindesentzug erwähnte, schaltete sich Frau L. ein. Sie erzählte Herrn S. von den vielen Gelegenheiten, bei denen N. in ihrer Anwesenheit geweint und sich geweigert hatte, ihren Vater weiterhin zu besuchen, aber immer wieder von mir umgestimmt wurde. Von den Verleumdungen des Vaters, teilweise bewusst vor N. und in der Öffentlichkeit sowie den falschen Anschuldigungen vor Gericht. Frau L. berichtete von ihrem Telefonat mit dem Vater, nachdem sie erfahren hatte, dass er gegen den Willen seiner Tochter einen Wechsel in seinen Haushalt durchsetzen wollte. Auch in diesem Gespräch gab er widersprüchliche Gründe an, mit denen er sein Verhalten rechtfertigen wollte, um am Ende einzuräumen, dass seine Behauptungen nicht den Tatsachen entsprachen und er nach dem Wechsel von N. den Kontakt zur Mutter nur unter bestimmten Voraussetzungen dulden würde.

Ich wollte keine näheren Angaben dazu machen und wir vereinbarten einen neuen Termin für eine Anhörung von N. für den nächsten Tag. Außerdem wollte Herr S. die Angelegenheit vom Vorabend verfolgen und mich schnellstmöglich über das Ergebnis informieren.

Am nächsten Tag brachte ich N. zum Präsidium. Unterwegs erklärte ich ihr noch einmal, dass sie nach wie vor die Aussage verweigern bzw. jederzeit das Gespräch abbrechen könnte. Außerdem würde ich vor der Tür warten und sie hätte jederzeit die Möglichkeit mich zu rufen oder rauszukommen. Herr S. begrüßte meine Tochter sehr einfühlsam. Er stellte ihr seine Kollegin vor, die bei dem Gespräch anwesend sein würde und N. war sofort zu einem Gespräch ohne mein Beisein bereit. Nach ca. 30 Minuten begleitete Herr S. meine Tochter nach draußen und bat mich, ihm umgehend das AZ beim Familiengericht, den Namen der Richterin und Name und Anschrift des Verfahrensbeistandes mitzuteilen. Er wollte beiden eine Stellungnahme schreiben, da es seiner Meinung nach nicht richtig sei, N. zum Umgang mit dem Vater zu zwingen und ein Wechsel zum Vater unter diesen Umständen erst recht nicht in Frage käme.

Unmittelbar nach unserer Rückkehr schickte ich die Daten per Mail an Herrn S. und wenige Tage später stand unser nächtlicher Verfolger wieder vor unserem Haus. Diesmal war er in Begleitung einer weiblichen Person und auch mit einem anderen Fahrzeug. Scheinbar war die Vermutung von Herrn S., dass es sich um einen Privatdetektiv handelte, zutreffend. Nachdem meine Mail ohne Ant-wort blieb, bat ich am 17.04. per Fax, mich über das Ergebnis seiner Ermittlung zu informieren. Auch auf mein Fax erhielt ich keine Antwort und daher bat ich am 05.05. um Sachstandsmitteilung. Erst auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 15.05. wegen Untätigkeit erhielt ich eine Reaktion.

Am 12.06. erhielt ich einen Anruf von einer seiner netten Damen, die mich umfassend über den Ablauf des Beschwerdemanagements der Polizeibehörde informierte und mir auch das Ergebnis der umfangreichen Untersuchung mitteilte: Nach eingehender Prüfung konnte kein Fehlverhalten von KHK Dirk S. festgestellt werden. Nachdem die Anhörung aufgrund der Belastung des Kindes abge-brochen werden musste und meine Tochter somit die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt hatte, hat KHK S. die Akte wenige Tage später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt sei er nicht mehr an der Ermittlung beteiligt und daher auch nicht berechtigt, mir Auskunft zu erteilen. Die Staatsanwaltschaft würde vermutlich für die Ermittlung eine psychologische Begutachtung meiner Tochter anfordern. Das ich N. in Begleitung einer dritten Person abholte und wir beide ebenfalls Zeugen der Misshandlung wurden, scheint für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bedeutungslos.

Eine Strafanzeige wegen falscher Versicherung an Eides Statt, mit der der Vater die Herausgabe von N. und eine Ordnungshaft gegen mich beantragte, stellte ich nach dem Antrag beim OLG auf Herausgabe mit zulässiger Gewaltanwendung gegen das Kind. Nach 4 Monaten wurden die Ermitt-lungen eingestellt, da diese Straftat im Rahmen der Sorgerechtsstreitigkeiten ihre Wurzeln findet.

Antworten
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